Formfehler bei den Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, auch Jahre nach Vertragsschluss, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Darüber hinaus werden im Falle einer Rückabwicklung andere Zinssätze zur Berechnung herangezogen. Dies führt in den meisten Fällen dazu, dass der Darlehensnehmer nicht unerhebliche Summen zurück verlangen kann.

Jeder Darlehensnehmer sollte schnellstmöglich prüfen, ob auch er von dem Widerrufsjoker profitieren kann. Die Politik wird vermutlich in den nächsten Monaten diesem Widerrufsjoker einen Riegel vorschieben. Verbraucherschutzminister Heiko Maas ist dem Druck der Banken-Lobby offensichtlich nachgekommen. Angeblich soll am 21. März 2016 ein Gesetz in Kraft treten, wonach Kreditnehmer ihre Finanzierung nur noch drei Monate lang bis zum 21. Juni 2016 kündigen können.

Verbraucher, die entsprechende Darlehensverträge abgeschlossen haben und vorzeitig das Vertragsverhältnis beenden wollen, sollten den Darlehensvertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen und sich fachlich beraten lassen. Dr. Tobias Schott, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät dringend davon ab, eigenständig tätig zu werden. Darlehensnehmer müssten wissen, dass Sie innerhalb von 30 Tagen zur Rückzahlung des Darlehnsbetrages verpflichtet seien, wenn die Bank den Widerruf akzeptiert.