Immer wieder taucht die Frage von Arbeitnehmern auf: Was ist mit dem Überstunden?! Verlangt ein Arbeitnehmer Arbeitsvergütung für Überstunden, so hat er zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalzeit übersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat.

Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer regelmäßig Überstunden ableistet, empfiehlt sich die Dokumentation der Arbeitszeit. Darüber hinaus ist es sinnvoll, auch zu dokumentieren, ob die Mehrarbeit aufgrund von Weisungen des Arbeitgebers erfolgte und welche Arbeiten konkret geleistet wurden. Wenn dies alles gegeben ist, bestehen gute Chancen, die Überstunden auch bezahlt zu bekommen.

 

Problematisch ist der Vergütungsanspruch allerdings bei Überstunden, die bereits im Arbeitsvertrag geregelt, d.h. dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden pro Monat von dem vereinbarten Gehalt abgedeckt sind. Derartige Vereinbarungen sind nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 331/11) zulässig und damit weder überraschend noch intransparent.

Der Arbeitnehmer sollte daher schon vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages auf solche mögliche Regelungen zu achten, um nachher Unstimmigkeiten zu vermeiden. Sollten Sie Fragen zu dem ein oder anderen Punkt haben oder unsicher sein, ob Ihre Überstunden bezahlt werden, berät Sie Rechtsanwalt Dr. Tobias Schott aus der Kanzlei Schott gerne.