Notare sind als Träger eines öffentlichen Amtes zur Neutralität verpflichtet und berücksichtigen die Interessen aller Beteiligten.
Als Notarin lege ich besonderen Wert auf eine umfassende und individuelle Beratung der Beteiligten. Wichtig ist, dass die Beteiligen verstehen, was die Beurkundung für sie bedeutet und wie deren Wunsch zeitnah und rechtssicher abgewickelt werden kann. Im Rahmen der notariellen Tätigkeit sorgt die Notarin für die Einholung erforderlicher Genehmigungen sowie Löschungen von Eintragungen im Grundbuch.
Die Tätigkeit der Notarin erstreckt sich auf beispielsweise auf folgende Bereiche:
- Kaufverträge (u.a. Grundstücke, Immobilien, Eigentumswohnungen)
- Bestellung von Hypotheken und Grundschulden
- Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Testamentserstellung, Erbverträge, Erbscheinsantrag
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Unternehmensgründungen, Handelsregisteranmeldungen