Corona-Virus: Sicherung des Erwerbseinkommens bei Quarantäne
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In der aktuellen Situation sind viele Arbeitnehmer, die auf ihr Einkommen angewiesen sind, aber auch Arbeitgeber, deren Mitarbeiter nicht mehr zur Arbeit erscheinen kann, verunsichert. Was geschieht, wenn ein Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt wird und nicht mehr arbeiten kann? Für die ersten sechs Wochen wird ein Entschädigungsanspruch in Höhe des Verdienstausfalles gewährt. Ab der siebten Woche wird in der Regel ein Entschädigungsanspruch in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 SGB V gewährt. Für die Berechnung des Verdienstausfalles wird das Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV herangezogen, welches bei der regelmäßigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Sozialabgaben zur Verfügt steht (Netto-Arbeitsentgelt).