In der aktuellen Situation sind viele Arbeitnehmer, die auf ihr Einkommen angewiesen sind, aber auch Arbeitgeber, deren Mitarbeiter nicht mehr zur Arbeit erscheinen kann, verunsichert. Was geschieht, wenn ein Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt wird und nicht mehr arbeiten kann? Für die ersten sechs Wochen wird ein Entschädigungsanspruch in Höhe des Verdienstausfalles gewährt. Ab der siebten Woche wird in der Regel ein Entschädigungsanspruch in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 SGB V gewährt. Für die Berechnung des Verdienstausfalles wird das Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV herangezogen, welches bei der regelmäßigen Arbeitszeit nach Abzug der Steuern und der Sozialabgaben zur Verfügt steht (Netto-Arbeitsentgelt).
Der Fachkräftemangel führt dazu, dass sich Arbeitgeber Gedanken machen müssen, wie man Mitarbeiter langfristig an den Arbeitgeber binden kann. Dass auch hier gewisse Grenzen zu beachten sind, das hat nun das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil ausgeführt. Der Entscheidung des BAG (BAG, Urteil vom 26. Oktober 2017, Az: 6 AZR 158/16) lag der Sachverhalt zugrunde, dass ein Arbeitgeber im Gegenzug zu einer deutlichen Lohnerhöhung von 1.400 EUR auf 2.400 EUR eine dreijährige Kündigungsfrist vereinbart hatte. Diese Vereinbarung benachteiligt den Arbeitnehmer, entschied das BAG.
Mit dem Tod des Arbeitnehmers gehen Urlaubsansprüche nicht unter, sondern wandeln sich in Abgeltungsansprüche der Erben um. Das hat das Arbeitsgericht Berlin in einem Urteil vom 07.10.2015 (Az. 56 Ca 10968/15) entschieden.
Formfehler bei den Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, auch Jahre nach Vertragsschluss, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Darüber hinaus werden im Falle einer Rückabwicklung andere Zinssätze zur Berechnung herangezogen. Dies führt in den meisten Fällen dazu, dass der Darlehensnehmer nicht unerhebliche Summen zurück verlangen kann.
Formfehler bei den Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, auch Jahre nach Vertragsschluss, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Darüber hinaus werden im Falle einer Rückabwicklung andere Zinssätze zur Berechnung herangezogen. Dies führt in den meisten Fällen dazu, dass der Darlehensnehmer nicht unerhebliche Summen zurück verlangen kann.