Keine Kündigung wegen Forderung nach Mindestlohn
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Verlangt ein Arbeitnehmer Bezahlung nach Mindestlohn und wird deshalb gekündigt, so ist diese Kündigung unwirksam. Eine derartige „Bestrafung“ stellt einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot dar. Das hat jüngst das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 17.04.2015) entschieden.