Schon im letzten Jahr wurde das Erbschaftssteuerrecht geändert und Erben mussten sich auf eine Fülle von Neuerungen einstellen. Nun sind zum 01.01.2010 weitere zahlreiche Änderungen des Erb- und Pflichtteilsrecht in Kraft getreten mit Auswirkungen, die jeden treffen können.

Im Pflichtteilsrecht ist es zu Änderungen bei der Möglichkeit der Pflichtteilsentziehung gekommen. Bis auf wenige Ausnahmen hat der Pflichtteilsberechtigte immer einen Geldanspruch gegen die Erben. Wegen eines „unsittlichen oder ehrlosen Lebenswandel“ kann der Pflichtteil künftig nicht mehr entzogen werden. Hat der Pflichtteilsberechtigte allerdings eine vorsätzliche Straftat begangen, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung geführt hat, kann ihm der Pflichtteil entzogen werden, wenn eine Teilhabe am Nachlass dem Erblasser gegenüber unzumutbar wäre.

Eine weitere Änderung ist das sogenannte „Abschmelzungsmodel“ bei Schenkungen vor dem Erbfall. Bislang wurde der Wert der Schenkungen im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen bis nach Ablauf von 10 Jahren unabhängig von dem Schenkungsdatum voll angesetzt. Seit dem 01.01.2010 werden die Schenkungen nur noch innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall vollständig berücksichtigt. Danach reduziert sich der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten jedes Jahr um ein weiteres Zehntel, so dass nach Ablauf von 10 Jahren sein Anspruch komplett erloschen ist.

Auch die Pflegeleistungen von nahen Angehörigen werden nun stärker honoriert. Bislang konnte ein Ausgleich nur geltend gemacht werden, wenn die Angehörigen den Erblasser für längere Zeit pflegten und aus diesem Grund auf Teile ihres beruflichen Einkommens verzichteten. Zukünftig soll jeder Erbe einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten, unabhängig davon, ob der Pflegende auf sein eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat.

Neben den skizzierten Änderungen bringt die Reform des Erbschaftsrechts noch zahlreiche weitere Änderungen mit sich. Es empfiehlt sich bei einem Beratungsgespräch eine individuelle Betrachtung der eigenen Situation vorzunehmen. Gerade im Erbrecht gilt, dass allgemeine Muster nur schwer auf den eigenen Anwendungsbereich zu übertragen sind, da viele Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Bei Fragen rund um das Erbrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Maike Wollmann aus Grünberg gerne zur Verfügung. Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwältin Wollmann ist das Erbrecht.