Wir decken sämtliche Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuches und sonstigen Zivilrechts ab, insbesondere das Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Maklerrecht, Leasingrecht und Schadensersatzrecht.
Kommt es zu Störungen bei der Vertragsabwicklung, machen wir Ansprüche auf Mängelgewährleistung oder Schadensersatz zunächst außergerichtlich geltend. Falls nötig, setzen wir diese auch im Prozess konsequent durch.